Stellungnahme IG - Abgabe Unterschriftenliste
Im Schreiben der IG an die Gemeinde werden neben den Begründungen der Unterschriftenliste noch zusätzliche Begründungen bzw. Erweiterungen beigefügt.
Angenommen dieses Schreiben ist die Einwendung - und danach sieht es aus - stellt sich die Frage wie viel Gewicht die 904 Unterschriften haben. Diese Unterschriften wurden ja anhand des Begleitschreibens der Unterschriftenliste gesammelt und eben nicht der eigentlichen Einwendung.
In dem Schreiben werden einige weitere Ausführungen der im Begleitschreiben gemachten Begründungen gemacht - wobei nur wenige brauchbare neue Informationen in dem Schreiben auftauchen.
Z.B. ein Hinweis auf § 1a Abs. 2 BauGB zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Dass bei der "Alternative" der IG das gesamte Grundstück von 2600qm (also rund die Hälfte des Grundstückes an der Steige - immerhin) ebenfalls versiegelt wird und dazu noch eine Doppelnutzung (d.h. Wohnungen) von der IG nicht angedacht sind (von der Genemigungsfähigkeit mal ganz abgesehen) ist das - mal wieder - ein Beispiel einer einseitigen Betrachtung.
Die Wohnungen auf dem geplanten Lebensmittelmarkt an der Steige verringern den anteiligen Flächenverbrauch des Marktes - falls die Wohnungen bzw. Häuser auf einem anderen Grundstück gebaut würden, würde insgesamt mehr Fläche verbraucht als eben nur das Grundstück an der Steige.
Eine weiter Behauptung der IG ist, dass die Abbiegespur "kostenintensiv" ist. Gut, die Abbiegespur kostet Geld - aber nicht das Geld der Gemeinde. Der Investor zahlt die notwendigen Arbeiten. Das ist schon öfters seitens der Gemeinde so kommuniziert worden. Das wäre ggf. einigen Bürger*innen aufgefallen die eine Unterschrift geleistet haben - und hätten dann die Unterschrift nicht getätigt. Wer unterschreibt schon wissentlich eine falsche Tatsachenbehauptung?
Zumindest bleibt die IG ihrer Linie treu und die Qualität und der Wahrheitsgehalt ist auf gleichem Niveau wie gewohnt.