Die Einwendung der IG gegen den Bebauungsplan

Inhaltsverzeichnis

Das Begleitschreiben zur Unterschriftenliste

Die Einwendung der IG wie im Begleitschreiben der Unterschriftenliste ersichtlich, gliedert sich in eine Frage und diversen Begründungen. 

Zur Übersichtlichkeit hier auf drei Bilder aufgeteilt:

Auf die Frage und die einzelnen Punkte wird getrennt eingegangen. Hierzu die unten stehenden Links aufrufen.


Die tatsächlich abgegeben Einwendung

Interessant ist, daß die IG bei der Gemeinde ein erweitertes Schreiben als "Sammeleinwendung" eingereicht hat. Dieses Schreiben hatte die oben genannten Begründungen, einige Ergänzungen und auch zusätzliche Punkte als Inhalt.

Das stellt insofern ein Problem dar, daß die Bürger*innen eine Unterschrift für die oben genannten Begründungen (und die Frage) geleistet haben, die IG dann aber einseitig eine Erweiterung vorgenommen hat. Wenn dies ein Bürgerbegehren gewesen wäre, wäre das ein Grund für eine Ablehnung des Begehrens gewesen. Es ist kein Bürgerbegehren aber ein "Geschmäckle" bleibt dennoch: Wer für etwas unterschreibt stimmt nicht automatisch allen anderen Ausführungen zu die später getätigt werden.

Dazu kommt, daß das Schreiben bzw. die Begründungen darin ebenfalls nicht problemfrei sind. 


Bonus: Bessere Formulierung der Begründungen

Neben dem Inhalt lässt auch die Struktur des Dokumentes - speziell die der Begründungen - zu wünschen übrig.

Das fällt vor allem auf, wenn man auf die einzelnen Begründungen eingehen möchte. Allerdings ist auch die Lesbarkeit für alle Bürger*innen nicht optimal.

Der Grund sind die Überschneidungen welche die einzelnen Begründungen haben.

"Schlechte Erreichbarkeit ohne Auto", "Aufwändige Erschließung, Gefahrenstelle Börwanger Steige" und "Standortalternativen im Ortskern vorhanden" haben all als wesentlichen Teil die Erreichbarkeit als Thema. 

"Aufwändige Erschließung, Gefahrenstelle Börwanger Steige" und "Massiver Geländeeingriff am Ortseingang" überschneiden sich beim Thema notwendiger baulicher Maßnahmen und deren Auswirkungen.

Auch "Verlust des Ortskerns" und "Größe übersteigt den örtlichen Bedarf" könnten man zusammenfassen.

Es scheint so, als daß zwanghaft versucht wurde die Anzahl der Begründungen zu erhöhen. Viel hilft viel!

Stattdessen wäre es für die Verständlichkeit und Lesbarkeit besser gewesen sich auf drei Begründungen zu konzentrieren. Drei Punkte bzw. Begründungen sind ausreichend. Vor allem wenn diese Begründungen Substanz haben d.h. nachvollziehbare und beweisbar sind. Das sollte bei Begründungen selbstverständlich sein - ist aber eben nicht der Fall. Aus Behauptungen werden keine Begründungen nur weil das Wort Begründung verwendet wird.

Ignoriert man jetzt alle Trugschlüsse, Fehlinterpretationen und Erfindungen in der ursprünglichen Fassung des Dokumentes der IG und macht sich diese zu eigen, kann man eine deutliche bessere Varianten der "Begründungen" erstellen. Die sind dann immer noch entweder schwach oder schlichtweg falsch... aber zumindest besser verständlich und strukturierter.

1. "Keine Notwendigkeit und negative Auswirkung auf den Ortskern"

Der geplante Supermarkt inkl. Backshop übersteigt mit 1280 qm den Bedarf der Gemeinde Haldenwang. Der Ortskern von Börwang droht zu veröden. Potentiale eines Lebensmittelmarktes als sozialer Treffpunkt gehen verloren. Auch der Ort Haldenwang ist betroffen da Bäcker und Naturecke gefährdet sind.

2. "Probleme bei der Erschließung und Erreichbarkeit"

Der geplante Markt ist zu Fuß (gerade für mobilitätseingeschränkte Personen) und mit dem Fahrrad schlecht erreichbar. Einkaufen wird praktisch nur mit dem Auto möglich sein. Die stark befahrene Straße (ca. 5000 Fahrzeuge pro Tag) in Kombination mit dem unübersichtlichen Steigungsabschnitt stellt eine Gefahr da.

3. "Massiver Eingriff in die Landschaft und Ortsbild"

Die Hanglage des geplanten Supermarktes plus Parkplatz (ca. 90 Parkplätze) erfordert massive Geländeeingriffe inkl. Hangsicherung die das Orts- und Landschaftsbild von Börwang verändern. Standortalternativen im Ortskern existieren, wurden von der Gemeinde aber keiner belastbaren Prüfung unterzogen.