Die Fragestellung
Hier die Frage im Wortlaut:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Haldenwang das Bauleitpanverfahren zur Ansiedlung eines großflächigen Supermarktes an der Börwanger Steige (Grundstück Flur-Nr. 1496/1, Gmkg Haldenwang) einstellt und stattdessen Standortalternativen für einen Lebensmittelmarkt im Ortskern von Börwang weiterverfolgt?
Inhaltsverzeichnis
Form und Inhalt von Einwendungen
Die Tatsache, dass die IG ihrer Einwendung gegen den Bebauungsplan mit einer Frage beginnt ist erstmal kein grundlegendes Problem.
Einwendungen müssen keiner Form folgen d.h. eine Frage darf selbstverständlich als Teil der Einwendung verwendet werden. Die Einwendung muss nur schriftlich eingereicht oder mündlich vorgetragen und niedergeschrieben werden. Das war's. Unter andererem gibt es hier, hier und hier Details.
Für die Einwendung sind nur die eigentlichen Begründungen ausschlaggebend. Die Frage an sich ist keine Begründung.
Formulierung der Frage
Die Fragestellung ist aus mehrere Gründen interessant - wenn auch eben nicht für die Einwendung selbst.
Das Begleitschreiben der Unterschriftenliste macht in keiner Weise klar, dass ein Zustimmen zu der Frage nicht relevant für die Einwendung ist. Ob Absicht oder nicht, ist nicht klar. Ob mündlich während des Sammelns die Bürger*innen darauf hingewiesen wurde, ist unbekannt - zumindest in dem Begleitschreiben wird hierzu nichts erwähnt.
Die Frage selbst ist eine Kettenfrage d.h. zwei Fragen sind verbunden. Wäre es eine Frage für ein Bürgerbegehren, wäre diese Frage nicht zulässig. Zwar sind Kettenfragen nicht grundsätzlich ungültig, aber es gibt sehr enge Grenzen. Eine davon ist, ob Bürger*innen einem Teil der Frage zustimmen könnten und dem anderen Teil nicht.
Was ist mit Bürger*innen welche den Markt an der Steige ablehnen aber auch keinen neuen Markt im Ortskern möchten? Was mit denen die Feneberg nicht mögen aber mit Edeka kein Problem hätten? Etc.
Das ist für die Einwendung selbst kein Problem. Allerdings hat die IG die Einwendung absichtlich wie ein Bürgerbegehren aufgebaut und überlegt tatsächlich ein Bürgerbegehren zu starten.
Auswirkungen einer Einstellung des Projektes an der Steige
Natürlich könnte das Projekt "Feneberg an der Steige" gestoppt werden. Der Gemeinderat müsste einen Beschluss zurück nehmen. Das wäre nicht einmal der erste Beschluss der von diesem Gemeinderat zurückgenommen würde. Das Prozedere an sich wäre also nicht einzigartig.
Aber welche Auswirkungen hätte das denn? Wenn Gewerbetreibende oder Bürger*innen sich nicht auf einen Gemeinderatsbeschluss verlassen können der vor einem Jahr gefasst wurde?
Schwerwiegende negative Auswirkungen einer Aufhebung würde also ebenso schwerwiegende Gründe erfordern dies zu tun.
Eine der "Alternativen" der IG würde dann übrigens noch lange nicht Realität werden. Da sind, egal welche "Alternative" betrachtet wird, noch viele kleinere und größere Punkte zu klären. Ein Erfolg ist dabei alles andere als sicher.
Das Risiko am Ende mit nichts dazustehen - also weder Supermarkt noch Dorfladen - ist hoch.
Rosarote Brillen helfen nicht
Es ist leicht für oder gegen irgendwas zu sein, wenn man nur das sehen und wissen möchte was in die eigene Wertvorstellung passt. Die IG hat es versäumt realistisch auf die Auswirkungen einer Einstellung hinzuweisen.
Der Platz auf der A4 Seite des Begleitschreibens für die Unterschriftenliste der IG ist begrenzt. Aber selbst auf der Webseite der IG ist nirgends zu lesen was eine Einstellung des Verfahrens bedeuten würde.
Wie viele Unterschriften wurde geleistet ohne dies alles bedacht zu haben?
Wie viele Unterschriften wurden geleistet von Bürger*innen welche die Begründungen ganz oder mehrheitlich als stichfest ansahen und die Frage selbst als nicht weiter wichtig ansahen?
Genau aus diesen Gründen erscheint, was oberflächlich als clever bewertet werden kann (das "einmogeln" einer Frage in einen Einwand), bei genauerer Betrachtung als unnütz wenn nicht sogar irreführend.
Ganz davon abgesehen: die eigentlichen Begründungen der IG sind alles andere als stichhaltig. Einfach mal die Antworten zu den Begründungen anklicken.
- Größe übersteigt örtlichen Bedarf
- Schlechte Erreichbarkeit ohne Auto
- Aufwändige Erschließung, Gefahrenstelle Steige
- Massiver Geländeeingriff am Ortseingang
- Verlust des Ortskerns
- Standortalternativen im Ortskern vorhanden